BAURECHT
Das 690 m² große Grundstück mit Altbestand aus den 30er Jahren liegt in einer ruhigen Anliegerstraße und ist optimal nach Süden ausgerichtet.
Das Baurecht richtet sich nach § 34 BauGB, d.h. nach Art und Maß der umliegenden Bebauung. Gemäß mündlicher und somit noch unverbindlicher Auskunft der Lokalbaukommission, lässt sich voraussichtlich ein Baukörper mit ca. 16 m x 12 m und Erd-, Ober- sowie Dachgeschoss realisieren. Dies entspricht einer Geschossfläche (inkl. Dachgeschoss zu 2/3) von rund 512 m². Es würde damit eine GFZ von 0,74 ergeben.
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Der im Münchner Westen gelegene Stadtteil Sendling-Westpark mit Sport- und Grünanlagen gehört zu den gesuchten Wohngegenden Münchens.
Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Kindergarten und Schulen sind in der näheren Umgebung vorhanden.