Jeder Grundstücks- oder Immobilienkauf in Deutschland wird mit einer Grunderwerbssteuer besteuert. Die Höhe variiert dabei zwischen den Bundesländern. In Bayern beträgt sie aktuell 3,5 Prozent (gerechnet auf den Kaufpreis abzüglich der beweglichen Güter, wie z.B. dem Wert des Inventars).
Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch entstehen Notargebühren. Diese betragen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises (degressiv mit steigender Kaufpreishöhe). Neben der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs verfolgt der Notar auch die korrekte Abwicklung.
Für die Beratungsleistung und die Vermittlungstätigkeit erhebt der Immobilienmakler eine ortsübliche Maklergebühr von 3,57 Prozent inkl. Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis. Zu den Leistungen gehören die Durchführung von Einzelbesichtigungen, Übernahme aller Formalitäten, Klären etwaiger rechtlicher Fragen, Bonitätsprüfung von Kaufinteressenten, Abstimmung des Kaufvertrags, umfassender Service rund um den Notartermin (Vorbereitung, persönliche Begleitung) sowie die Betreuung auch über den Verkaufsabschluss hinaus.
Ist für den Erwerb einer Immobilie eine Finanzierung notwendig, fallen Kosten zum Beispiel für Zinsen und die Bearbeitungsgebühr an.