Ein Grundstück kann als "Erbbaurecht" über einen festgelegten Zeitraum (von meist 99 Jahre) gegen einen monatlichen Erbbauzins gepachtet werden. Das Eigentum am Grundstück verbleibt während dieser Zeit beim Erbbaurechtsgeber. Während der Vertragslaufzeit hat der Erbbauberechtigte in der Regel das Recht das Grundstück zu bebauen. Das Erbbaurecht kann während der Vertragslaufzeit durch den Erbbauberechtigten veräußert werden.
Am Ende des Erbpachtvertrages fällt das Grundstück wieder an den Erbrechtgeber zurück. Dabei wird bei Wohnbaugrundstücken mindestens 2/3 des Sachwerts der baulichen Anlagen (oftmals als gemeiner Wert bezeichnet) als Entschädigung an den Erbbauberechtigten gezahlt.