BEBAUBARKEIT
Das mögliche Baurecht richtet sich nach dem § 34 BauGB, d.h. nach Art und Maß der umliegenden Bebauung. Bei einer straßenseitigen und rückwärtigen Bebauung sind folgende maximalen Geschossflächen denkbar:
GF in EG und OG (Vollgeschosse) ca. 605 m²
GF in DG als Nichtvollgeschosse ca. 202 m²
Geschossfläche gesamt ca. 807 m²
Mögliche Wohnfläche: 807 m² x 0,85 = rund 686 m²
BESTAND
Das Grundstück ist derzeit mit einem großzügigen Einfamilienhaus aus dem Jahre 1979 bebaut und kennzeichnet sich durch einen schön eingewachsenen, nahezu uneinsehbaren Garten und eine funktionale Raumaufteilung: geräumiger Wohn-/Essbereich (ca. 49 m²), helle Küche, fünf Schlafzimmer und drei Bäder. Durch das Ausbaupotential im Dachgeschoss kann die Wohnfläche auf insgesamt ca. 320 m² erhöht werden.
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Obermenzing, im Münchner Westen zwischen Nymphenburg und dem idyllischen Landschaftspark der Würm, bietet ein sehr angenehmes, familienfreundliches Wohnumfeld mit vielseitigen Freizeitmöglichkeiten und bester Infrastruktur. Das Objekt selbst liegt inmitten eines grünen Viertels in gesuchter Wohnlage (Zone 30).