Das Objekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 32 der Gemeinde Feldafing. Zulässig sind Einfamilienhäuser mit einer maximalen Grundfläche von ca. 175 m² und einer max. Geschossfläche von ca. 292 m². Unter der Annahme eines Ausbaufaktors von 0,85 ergibt sich eine maximale Wohnfläche (ohne Berücksichtigung von Terrassen, Balkonen oder Hobbyräumen) von rund 248 m².
Dieses Objekt ist bereits verkauft.
Die idyllische Gemeinde Feldafing zählt mit ihrer malerischen Landschaft und der direkten Nähe zum Starnberger See zu einer der begehrtesten Adressen am Westufer und zeichnet sich durch außergewöhnlich hohe Wohn- und Lebensqualität aus. Golfen, Segeln, Schwimmen, Radeln, Wandern: Der nur wenige Minuten entfernte Starnberger See lockt mit vielfältigen Freizeitaktivitäten. Der Golfplatz Feldafing zählt zu den schönsten Anlagen Europas. Das historische Feldafinger Strandbad und die zauberhafte Roseninsel vermitteln entspannte, erholsame Urlaubsatmosphäre.