Ab dem 6. November 2021 müssen im Zuge der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder verpflichtend FFP2-Masken getragen werden. Beim Betreten unserer Ladenbüros kontrollieren wir den Impfstatus und achten auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. Darüber hinaus lassen sich unsere Mitarbeiter regelmäßig testen, um Ihre Sicherheit bestmöglich zu gewährleisten.
Gerne bieten wir Ihnen weiterhin Besichtigungen in den von uns angebotenen Immobilien unter Berücksichtigung der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln an. Unser Team begrüßt Sie mit Mundschutz (FFP2-Maske), Desinfektionsmittel und dem gebührenden Abstand.
Außerdem stehen bei vielen Objekten bereits virtuelle Besichtigungen in höchster Qualität zur Verfügung - weitere Objekte werden dafür vorbereitet. Immobilien-Bewertungen können wir selbstverständlich weiterhin durchführen, rufen Sie uns dazu gerne an.