Was regelt die Baubeschreibung einer Neubauimmobilie?

Beim Erwerb einer Neubauimmobilie wird dem beglaubigten Kaufvertrag eine Baubeschreibung als wesentlicher Bestandteil beigefügt.

Diese regelt in Verbindung mit dem Prospekt die vom Bauträger zu erbringende Bauleistung, also die Bauweise, Form und Ausstattung des Objektes. 

Hier gilt: je konkreter die Beschreibung, desto größer die Planungssicherheit für den Käufer. Es ist daher hilfreich, wenn in der Baubeschreibung möglichst exakt definiert wird, welche Materialien von welcher Qualität verwendet und in welcher Art und Weise verbaut werden. Der Bauträger muss dabei die dargestellten Leistungen in einer handwerklich einwandfreien Art erbringen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Ralf Heidemann
Ralf Heidemann
Prokurist und Gesellschafter
Dipl.-Kaufmann / Dipl.-Sachverständiger (DIA) / Mitglied im Vorstand IVD Süd e.V.
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